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Die SVA, der Gerichtsvollzieher und Österreich

Allgemein, Donnerstag 11 Dezember 2008 18:06

Diese Woche hatte ich eine Begegnung der anderen Art.

Ich hatte mit der SVA einen längeren “Streit”, da deren Berechnung meiner Sozialversicherung um mehr als 1.000 Euro zu meinem ungunsten falsch war (hat mit einer Nachzahlung aus 2006 zu tun). Nun Ja, deswegen gab es mehrere Telefonate und im Endeffekt wurde Anfang November eine Ratenzahlung vereinbart und die SVA versicherte mir das die bereits eingeleitete Fährnis-Exekution (Ich hab natürlich nichts gezahlt solang ich nicht weiß wie viel ich zahlen muss) sofort wieder gestoppt wird.

Diese Woche hatte ich plötzlich eine Visitenkarte eines Gerichtsvollziehers an der Tür stecken. Nach Rücksprache mit meiner Steuerberaterin rief ich den Gerichtsvollzieher an um das mit ihm zu klären. Ich sagte ihm das es sich um einen Fehler der SVA handelt und das meine Steuerberaterin das mit einem Telefonat klären wird.

Der Gerichtsvollzieher meinte das er einen “Arbeitsnachweis” für seinen Chef braucht, deswegen wollte er das ich zum Gericht gehe und bei ihm 1.000 Euro in Bar einzahle. Darauf fragte ich warum ich das machen soll, wenn alles mit einem Telefonat geklärt werden kann.

Darauf sagte er: “Das können sie so machen, aber dann merke ich mir ihren Namen und wenn jemals wieder etwas gegen sie vorliegt breche ich ohne Vorwarnung gleich die Wohnungstür auf“.

Ich fragte dann ob er mich erpressen will, darauf meinte er: “Nein, aber wenn sie zu mir kommen ist es besser für sie”.

So funktioniert das Rechtsystem in Österreich!

Ich hab die ganze SVA-Angelegenheit natürlich mit einem Telefonat erledigt und wegen der obigen Aussage habe ich schon mit mehreren Anwälten gesprochen.

PS: kennt jemand eine funktionierende Telefongespräch-Aufnahme-Software für das iPhone? für solche Sachen wäre das wunderbar!

  1.  
    Jana
    11. Dezember 2008 | 18:19

    vielleicht kannst du uns zumindest face to face den Namen dieses gerichtsvollziehers nennen damit wir ihn uns merken koennn. Was der damit erreichen wollte? Und wieviel Türen er schon aufgebrochen hat?

  2.  
    max
    11. Dezember 2008 | 18:23

    Denke mal die bekommen eine Provision von der Summe die sie eintreiben.
    Türen darf er übrigens alleine nicht aufbrechen, nur mit Polizei und/oder Anwalt.

  3.  
    Cervidae
    11. Dezember 2008 | 18:56

    Wegen dem Telefonmitschnitt, befürchte damit begibst Du Dich auf sehr dünnes Eis, außer Du machst zuvor eine automatisierte Ansage dass dieses Telefonat mitgeschnitten wird;

  4.  
    max
    11. Dezember 2008 | 18:57

    @Cervidae diese Ansage müsste ich machen, obwohl nicht alle Callcenter das machen und trotzdem mitschneiden.

  5.  
    11. Dezember 2008 | 19:23

    wieso automatisiert?

  6.  
    11. Dezember 2008 | 21:08

    yes, menschlich ansagen schützt auch vor solchen erpressungen.
    sehr voreingenommene situation, wenn die vollzieher mitverdienen koennen.
    achim meuer hat, meine ich mich zu erinnern, beim barcamp graz so eine app erwaehnt, die telefonate aufnimmt.

  7.  
    max
    11. Dezember 2008 | 21:11

    @michaela es muss nur irgendeine ansage sein eigentlich.

    @jana ja, find ich auch eigenartig, geldeintreiber eben, nur staatlich.

  8.  
    12. Dezember 2008 | 11:09

    “Normale” Leute hätten sich dadurch sicher einschüchtern lassen!
    Gut gemacht Max! Ich würde mir auch nicht auf den Kopf scheißen lassen.

  9.  
    12. Dezember 2008 | 12:27

    das ist ja schlimmer wie bei der gis. die dürfen ja rein rechtlich nicht einmal wegen so etwas die tür einbrechen, oder?

    ahja, und wenn gepfändet wird dürfen sie anscheinend nicht einmal den fernseher (falls vorhanden) mit nehmen, find ich auch interessant.

  10.  
    max
    12. Dezember 2008 | 12:31

    @Jürgen Danke! :)

    @Hans-Peter keine Ahnung was die wirklich dürfen, Anwälte definieren es als “Narrenfreiheit” :)

  11.  
    Martin Ladstätter
    12. Dezember 2008 | 16:31

    Laut help.gv.at http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.990007.html ist das die “Durchsetzung von Rechten … durch staatliche Zwangsgewalt”. Kann durchaus sein, dass die reindürfen. (Ist ja immerhin gerichtlich)

  12.  
    13. Dezember 2008 | 19:58

    Aber rein dürfen sie nur, wenn sie sich vorher angemeldet haben und du bist nicht zu Hause. Dann folgt aber meist ein Vermerk, dass man dich nicht angetroffen hat und man würde dann und dann wiederkommen. Erst wenn man beim zweiten Mal trotz Ankündigung nicht da ist, darf die Tür aufgebrochen werden und das auch nur mit entsprechenden Beschlüssen.

    Bei der Pfändung werden die Sachen ja auch nicht gleich mit genommen. Es geht ja erst mal darum, ob überhaupt was zu pfänden geht. Und der Fernseher ist m. E. wichtig, um nicht von der Welt abgeschnitten zu sein, also unpfändbar. Hat man aber zwei Fernseher, kann der höherwertige sehr wohl gepfändet werden. Auch das Auto darf nicht gepfändet werden, solange es keine Luxuskarosse ist, meine ich mich zu erinnern. Außerdem ist das ja nötig, um zur Arbeit zu kommen und Geld zu verdienen, um die Schulden zu zahlen.

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